Arbeitsrecht

Görlitz & Partner verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Analyse von komplexen arbeitsrechtlichen Fragen. Wir beraten unseren Mandanten zu arbeitsrechtlichen Fragen ihrer Personalpolitik, erstellen und überarbeiten die betriebsinterne arbeitsrechtliche Dokumentation, beraten Mitarbeiter der Personalabteilung und Inhousejuristen, erstellen Arbeitsverträge für Mitarbeiter und Führungskräfte, sowie Kollektivverträge. Wir unterstützen unsere Mandanten ebenfalls bei der Beantragung von Arbeitsgenehmigungen für ihre ausländischen Mitarbeiter.

Ferner beraten wir zu Fragen der Berechnung und Auszahlung von Gehältern, Boni, Reisekosten und Urlaubsgeldern und der Besteuerung solcher Auszahlungen.

Wir vertreten darüber hinaus regelmäßig sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer in Arbeitsrechtsprozessen vor Gericht.

Tätigkeitsbereiche unserer Arbeitsrechtspraxis:

  • Beratung zur Fragen der Arbeitsgesetzgebung
  • Arbeitsverträge
  • Kollektivverträge
  • Arbeitsgenehmigungen für ausländische Mitarbeiter
  • Vertretung bei Gericht in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten